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Kostenrückerstattung bei Kinderwunsch

Grundsätzlich werden Kosten für Kinderwunsch-Behandlungen von Sozial- und Privatversicherungen nicht übernommen. Eine teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten ist jedoch dann möglich, wenn die Behandlung auch ohne Kinderwunsch medizinisch notwendig ist.

Zum Beispiel sollte eine Unterfunktion der Schilddrüse in jedem Fall erkannt und behandelt werden, kann aber auch wesentlich für das Ausbleiben der Schwangerschaft  mitverantwortlich sein.

Wir versuchen, soweit möglich, unseren Leistungsausweis am Leistungskatalog Ihrer Versicherung zu orientieren.

Jetzt NEU für Patientinnen des IMI Kinderwunschzentrums

Bei Kinderwunsch und bereits bestehender Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Alle Kosten im Zusammenhang mit Kinderwunsch, Schwangerschaft & Entbindung werden übernommen – OHNE Mehrkosten, OHNE Wartezeit.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an das Team von PRIVATpatient unter der gebührenfreien Hotline 0800 22 10 62 oder informieren Sie sich online unter www.privatpatient.at.
Sie erhalten bereits am nächsten Werktag ein individuelles, auf Ihre ganz speziellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

"Zu unserer Betreuungsqualität zählt auch eine transparente Preiskalkulation. Kinderwunsch-Behandlungen sind auch bei kleinem Einkommen leistbar. Wir beraten Sie gerne."

OA Dr. Johannes Barta

Was bedeutet Wahlarzt-Ordination ?

Wir arbeiten nach dem Wahlarzt-System. Da wir nicht direkt mit den Versicherungen verrechnen, bedeutet das, dass die anfallenden Kosten vorerst in der Ordination beglichen werden.
Sofern es sich also bei der Behandlung um eine „Kassenleistung“ handelt, werden Ihnen ca. 80% des Standard-Kassentarifs dieser Leistung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Es ist je nach Versicherung sehr unterschiedlich, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden. Manche Kosten werden auch erst nach individueller Entscheidung der Versicherung zurückerstattet.

Erfahrungsgemäß  bedeutet das, dass 10% bis maximal 80% der tatsächlich anfallenden Kosten von den gesetzlichen Kassen zurückerstattet werden.

Sofern Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, übernimmt diese zumeist den Rest auf die vollen Behandlungskosten (sofern es sich um eine Kassenleistung handelt) problemlos.

"Sie haben Fragen zur Kostenrückerstattung? Sie erreichen uns telefonisch unter 01 513 06 07 oder Sie senden uns eine Termin-Anfrage. Wir rufen Sie umgehend zurück!"

Prim. Univ.-Prof. Dr. Martin Imhof

Welche Vorteile hat das Wahlarzt-System für Sie?

Wir können uns wesentlich besser an den Bedürfnissen unserer PatientInnen orientieren.

  • Termine können wesentlich kurzfristiger vergeben werden.
  • Es kommt zu keinen oder nur sehr kurzen Wartezeiten in der Ordination.
  • Wir haben viel mehr Zeit für Ihre Anliegen.
  • Kassenfreie Leistungen sind bereits im Honorar integriert.
  • Wir bieten Ihnen auch die volle Infrastruktur eines Spitals im Hintergrund, da alle unsere Ärzte auch als Spitalsarzt tätig sind

Sollten Sie weiterführende Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

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